Satzung
§ 1
Der Name des Vereins lautet
TRIA-TEAM BRUCHKÖBEL e.V.
Er hat seinen Sitz in Bruchköbel.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung des Triathlonsports.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Trainieren der
Sportarten Schwimmen, Radfahren und Laufen, sowie der Teilnahme an Wettkämpfen.
Die Sportarten Schwimmen, Radfahren und Laufen dienen ausschließlich der
Vorbereitung des Triathlonsports
§ 3
Selbstlosigkeit
Der
Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitglieder /
Mitgliederversammlung
Mitglied
kann jede natürliche oder juristische Person werden.
Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden
Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein.
Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate
vor Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.
Aufgaben der Mitgliederversammlung:
·
Über
Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit
Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
·
Die
Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht
der Revisoren entgegen.
· Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.
·
Die
Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre.
§ 5 Mitgliedsbeiträge und Arbeitsstunden
Es werden Mitgliedsbeiträge ab 01. Januar 2005 erhoben. Die
Beiträge werden jährlich per
Lastschriftverfahren eingezogen. Über Änderungen der Erhöhung und der
Fälligkeit der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei groben
Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags
trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds
beschließen.
Aktive Mitglieder sind außerdem
verpflichtet (persönlich oder durch eine Vertretung), 10 Arbeitsstunden pro
Jahr abzuleisten. Gelegenheit hierzu besteht im Rahmen der Vorbereitung,
Organisation und Durchführung der Quarterman-Veranstaltung und etwaigen
weiteren Veranstaltungen, an denen sich der Verein beteiligt, sowie
Arbeit als Vorstand, Vertretung des Vereines in Gremien des HTV, DTU, LSBH oder
dem Einsatz als Kampfrichter für das Tria-Team Bruchköbel e.V..
Abgeleistete Arbeitsstunden sind von jedem Mitglied unter Angabe der Art und
des Zeitraums jährlich bis spätestens zum Jahresende dem
amtierenden zweiten Vorsitzenden schriftlich mitzuteilen. Soweit die
erforderliche Anzahl der geleisteten Stunden nicht bis 31.12. eines jeden
Jahres mitgeteilt wurde, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag pro nicht
mitgeteilter Arbeitsstunde für das Mitglied um 10,00 EUR. Sollten die
Arbeitsstunden danach auch nach Erinnerung durch den Vorstand gleichwohl nicht
innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt worden sein, wird der entsprechende Betrag
nach Ablauf der Nachfrist gesondert abgebucht.
§ 6 Vorstand
Der Kernvorstand besteht aus 1. Vorsitzenden, 2.
Vorsitzenden und Kassenwart, der erweiterte Vorstand besteht aus: Sportwart,
Abteilungsleiter Schwimmen, Abteilungsleiter Radfahren, Abteilungsleiter
Laufen, Pressewart, Materialwart, Schriftführer, Mitgliederbetreuer
und Renndirektor.
Der Vorstand entscheidet über die
Aufnahme neuer Mitglieder.
Der Vorstand beschließt den
Vereinshaushalt.
Beschlüsse des Vorstands werden mit
einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.
§ 7 Auflösung /
Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks
Bei
Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen des Vereins dem „Landes-Sport-Bund Hessen“ zu. Dieser verfolgt
ebenfalls den gemeinnützigen Zweck (Steuernummer Landessportbund Hessen: 045
250 069 32)
§ 8 Schiedsvertrag
Anliegender
Schiedsvertrag ist Bestandteil der Satzung.
§ 9
Revision
Die
Mitgliederversammlung wählt zwei Revisoren/innen. Die Aufgaben sind die
Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.
__________________________________________