Satzung

Satzung

§ 1

Der Name des Vereins lautet TRIA-TEAM BRUCHKÖBEL e.V.
Er hat seinen Sitz in Bruchköbel.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 

§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung des Triathlonsports.

Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Trainieren der Sportarten Schwimmen, Radfahren und Laufen, sowie der Teilnahme an Wettkämpfen. Die Sportarten Schwimmen, Radfahren und Laufen dienen ausschließlich der Vorbereitung des Triathlonsports
 

§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 

§ 4 Mitglieder / Mitgliederversammlung
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein.
Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.
Aufgaben der Mitgliederversammlung:
 

·         Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit
Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

·         Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht
der Revisoren entgegen.

·         Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.

·         Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre.
 

 

 

§ 5 Mitgliedsbeiträge und Arbeitsstunden
Es werden Mitgliedsbeiträge ab 01. Januar 2005 erhoben. Die Beiträge werden jährlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Über Änderungen der Erhöhung und der Fälligkeit der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.

Aktive Mitglieder sind außerdem verpflichtet (persönlich oder durch eine Vertretung), 10 Arbeitsstunden pro Jahr abzuleisten. Gelegenheit hierzu besteht im Rahmen der Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Quarterman-Veranstaltung und  etwaigen weiteren Veranstaltungen, an denen sich der Verein beteiligt, sowie Arbeit als Vorstand, Vertretung des Vereines in Gremien des HTV, DTU, LSBH oder dem Einsatz als Kampfrichter für das Tria-Team Bruchköbel e.V.. Abgeleistete Arbeitsstunden sind von jedem Mitglied unter Angabe der Art und des Zeitraums jährlich bis spätestens zum Jahresende dem amtierenden zweiten Vorsitzenden schriftlich mitzuteilen. Soweit die erforderliche Anzahl der geleisteten Stunden nicht bis 31.12. eines jeden Jahres mitgeteilt wurde, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag pro nicht mitgeteilter Arbeitsstunde für das Mitglied um 10,00 EUR. Sollten die Arbeitsstunden danach auch nach Erinnerung durch den Vorstand gleichwohl nicht innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt worden sein, wird der entsprechende Betrag nach Ablauf der Nachfrist gesondert abgebucht.

 

§ 6 Vorstand
Der Kernvorstand besteht aus 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und Kassenwart, der erweiterte Vorstand besteht aus: Sportwart, Abteilungsleiter Schwimmen, Abteilungsleiter Radfahren, Abteilungsleiter Laufen, Pressewart,  Materialwart, Schriftführer, Mitgliederbetreuer und Renndirektor.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. 
Der Vorstand beschließt den Vereinshaushalt.
Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.
 

§ 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen des Vereins dem „Landes-Sport-Bund Hessen“ zu. Dieser verfolgt ebenfalls den gemeinnützigen Zweck (Steuernummer Landessportbund Hessen: 045 250 069 32)
 

§ 8 Schiedsvertrag
Anliegender Schiedsvertrag ist Bestandteil der Satzung.
 

§ 9 Revision
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Revisoren/innen. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.

 

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